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Krankenpflegepraktikum einfach im Ausland machen.

Fördermöglichkeiten

Stipendien / Fördermöglichkeiten

Frage einmal in Deutschland bzw. Österreich, der Schweiz oder deinem entsprechenden Heimatland nach Fördermöglichkeiten für dein Krankenhauspraktikum, deine Famulatur oder dein Medizin-Fachpraktikum im Ausland. Dies kann sich durchaus lohnen.

Auslands-Bafög, Kindergeld (Deutschland), Familienbeihilfe (Österreich), Kinderzulage (Schweiz), DAAD-Stipendium, Flugkosten-Zuschuss, Bildungskarenz, Förderung vom Arbeitsamt für die Sprachqualifikation sind einige Beispiele.

Ausserdem kann dein Praktikums-Aufenthalt oder auch der Sprachkurs durchaus als Fortbildungsaufenthalt oder Fortbildungsmassnahme im Ausland steuerlich geltend gemacht werden, zumindest ein Teil davon.

Bitte erkundige dich rechtzeitig in deinem Heimatland nach aktuellen Möglichkeiten einer finanziellen Förderung für deinen Aufenthalt.

Falls dafür später Bescheinigungen aus dem Ausland benötigt werden, so kümmere dich bitte darum während deiner Zeit vor Ort im Zielland. Nehme Bescheinigungs-Vordrucke von der Förderstelle mit ins Ausland und lasse diese vor Ort abstempeln. Das Landesprüfungsamt bzw. die Fakultät deiner Universität hat für das Krankenpflegepraktikum in der Regel einen speziellen Nachweis-Vordruck, der einfach vor Ort vom ausländischen Krankenhaus auszufüllen und abzustempeln ist. Die Vordrucke zur Anerkennung des Pflegepraktikums gibt es auch in anderen Sprachen, z.B. auf Englisch, auf Spanisch usw. Wir stellen solche Vordrucke im download-Bereich zur Verfügung. Bitte erkundige dich bei deinem Landesprüfungsamt, ob dieser Ausdruck zur Anerkennung des Krankenpflegepraktikums ausreichend sein wird oder ob es in deinem Falle andere Bescheinigungs-Vordrucke gibt.

 

Auslands-BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt zum Thema Auslandspraktikum folgendes vor: Wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Berufsfachschule nach § 2 Absatz 1 Nummer 2, einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse, einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule oder mit dem nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 geförderten Besuch einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen vergleichbaren Ausbildungsstätte ein Praktikum gefordert, so wird für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt; bei dem Besuch einer Berufsfachschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschulklasse muss zudem nach deren Unterrichtsplan die Durchführung des Praktikums zwingend im Ausland vorgeschrieben sein. Das Praktikum im Ausland muss der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern.

Des Weiteren ist eine Förderung für Schüler möglich, die ein Jahr im Ausland verbringen wollen. Bei Auslandsausbildungen wird der sog. Mehrbedarf (Reisekosten, Studiengebühren und – außerhalb der EU – erhöhte Lebenshaltungskosten) nach Maßgabe der Zuschlagsverordnung bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Zuschuss geleistet. Durch die erhöhten Bedarfssätze können z. T. auch Studenten, die im Inland wegen des Familieneinkommens nicht gefördert werden können, für eine Auslandsausbildung eine Teilförderung erhalten. Bitte kläre mit dem BAföG-Amt ab, ob dein Auslandsvorhaben gefördert werden kann.

 

Kindergeld

Kindergeld in Deutschland: Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert. Eine Übergangsphase kann z.B. die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums sein, welche im Ausland verbracht wird. Für das 1. Kind bekamen die Eltern in 2010 immerhin Euro 184,- pro Monat an Kindergeld. Bei 4 Monaten Auslandsaufenthalt sind dies immerhin Euro 736,-, die Du bzw. Deine Eltern eventuell als Kindergeld bekommen könnten. Das entspricht ja schon den halben Flug nach Übersee oder den Kosten eines 4-wöchigen Sprachkurses …